Versicherungsmakler Marek Tonndorf
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Wir wir arbeiten
Versicherungsschutz ist notwendig, muß jedoch zu der jeweiligen Bedarfssituation passen. Daher denken und arbeiten wir nicht in einzelnen Produkten, sondern in Konzepten, betreiben also aktives Riskmanagement. Diese Konzepte müssen flexibel angelegt sein, da sich Bedarfssituationen häufig ändern können.
Aus diesem Grund vermitteln wir zum Beispiel grundsätzlich keine langjährig fest gebundenen Verträge. In dieser Ansicht sehen wir uns auch durch aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt, die zu dem gleichen Schluß im Sinne des Verbrauchers kommen.
Als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. haben wir uns freiwillig verpflichtet folgende Leitsätze des Verbandes anzuerkennen und umzusetzen:
Leitsätze des BVK und damit auch unser Selbstverständnis
- Kompetenz:
Wir schützen als kompetente Dienstleister die Interessen unserer Kunden. - Innovation:
Wir sind Mitgestalter innovativer und individueller Produkte zum Nutzen unserer Kunden. Mit Ihnen gemeinsam kreieren wir die Produkte, die ihren umfassenden Schutz- und Vorsorgeinteressen am besten gerecht werden. - Qualität:
Wir überzeugen durch Qualität und vorbildliche Leistungsbereitschaft und –fähigkeit. - Mitarbeiter:
Wir sind mit unseren Unternehmen durch kompetente und motivierte Mitarbeiter erfolgreich. - Verantwortung:
Wir fördern die Eigeninitiative und Eigenverantwortung unserer Kunden zur Absicherung ihrer Risiken und des Alters. - Berufsethik:
Wir identifizieren uns mit unserem Beruf als Teil unseres Selbstverständnisses. - Ansehen:
Wir zeigen berufsständisches Profil zur Behauptung und Verbesserung unseres öffentlichen Ansehens. - Zusammenwirken:
Wir wirken in unserem Verband zur gegenseitigen Stärkung und gemeinsamen Förderung unserer Anliegen zusammen.
Die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler ist ein Handelsvertreter nach §92, 93 ff HGB und in dieser Eigenschaft ein unabhängiger Vermittler für Versicherungen. Er berät seine Mandanten, prüft vorhandenen Versicherungsschutz, entwickelt Deckungskonzepte und vergleicht in Hinblick auf das Preis- Leistungsverhältnis die Tarife wichtiger Anbieter am Markt.
Die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) misst der Tätigkeit des Versicherungsmaklers besondere Bedeutung bei, bezeichnet ihn als "treuhändlerischen Sachverwalter" im Auftrag des Versicherungsnehmers und stellt ihn in dieser Hinsicht auf eine Stufe mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern.
Zu den Pflichten des Versicherungsmaklers gehören:
- die Risikountersuchung
- die Objektprüfung
- die Risikoplazierung und
- die Unterrichtung des Mandanten
- Betreuung im Schadenfall
Weitere Informationen finden Sie unter:
Unser Service
Versicherungen
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Marek Tonndorf
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